Sicherheitsclog ESD AB-7131030 Der Sicherheitsclog ESD AB-7131030 x-light vereint Funktionalität und Komfort für den Arbeitsalltag. Dieses Modell ist mit einem Klett-Schnellverschluss und einem Obermaterial aus Glattleder ausgestattet, das zusammen mit einem Gummizug im Ristbereich für optimalen Halt sorgt. Die Innenfütterung mit Silberionen trägt zur Hygiene bei. Die Sicherheit wird durch eine Stahlkappe gewährleistet, während die PU-Laufsohle nicht nur extrem leicht und dämpfungsaktiv ist, sondern auch öl- und benzinbeständig sowie rutschhemmend (SRC) gemäß den Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2012, SB, FO, SRC. Das auswechselbare Fußbett erhöht den Tragekomfort und ermöglicht die Nutzung orthopädischer Einlegesohlen nach DGUV 112-191.
Technische Daten: - Farbe: Weiß - Größen: 35-48 - Gewicht bei Gr. 42: 435 g - Kategorie: SB, Zusatzanforderungen FO - Rutschhemmung: SRC - Verschluss: Klettverschluss - Geschlecht: Unisex - Serie: x-light - Einlegesohle: Active Comfort, auswechselbar
Ideal für technische und industrielle Arbeitsumgebungen, wo ESD-Schutz und Sicherheit Priorität haben.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse SB
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie erfüllen in der Regel die Mindestanforderungen für Sicherheitsschuhe und sind rutschhemmend. Meist für den Innenbereich geeignete Schuhe mit offenem Fersenbereich wie Pantoletten oder Clogs. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.