Der Sicherheitsclog ESD AB-7131035 von ABEBA vereint Funktionalität und Komfort für den professionellen Einsatz. Dieses Unisex-Modell aus der Serie x-light zeichnet sich durch sein hochwertiges Glattleder und eine praktische Klettverschluss-Lösung aus, die schnelles An- und Ausziehen ermöglicht. Die Stahlkappe schützt effektiv vor äußeren Einwirkungen, während die rutschhemmende PU-Laufsohle (SRC) auch auf öligen und benzinresistenten Oberflächen sicheren Halt bietet.
Das Innenfutter, angereichert mit Silberionen, fördert die Hygiene und verhindert die Bildung von Bakterien. Die Einlegesohle des Clogs ist auswechselbar und entspricht der Norm DGUV 112-191 für orthopädische Anpassungen. Mit einem Gewicht von nur 465 Gramm bei Größe 42 bietet der Schuh eine leichte, dämpfungsaktive Erfahrung. Der Clog ist in Schwarz erhältlich und deckt die Größen 35 bis 48 ab.
Zertifiziert nach DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2012 (SB, FO, SRC), erfüllt dieser Sicherheitsclog höchste Standards in Bezug auf Sicherheit und ESD-Schutz. Ideal für Industrieumgebungen, in denen elektronische Komponenten verarbeitet werden.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse SB
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie erfüllen in der Regel die Mindestanforderungen für Sicherheitsschuhe und sind rutschhemmend. Meist für den Innenbereich geeignete Schuhe mit offenem Fersenbereich wie Pantoletten oder Clogs. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.