Sicherheitssandale ESD AB-31378 Die Sicherheitssandale ESD AB-31378 aus der Serie Static Control ist speziell für den Einsatz in Bereichen konzipiert, wo elektrostatische Entladungen (ESD) eine Rolle spielen. Diese Sandale kombiniert Funktionalität mit Komfort und Sicherheit, entsprechend den Normen DIN EN 345-1 und DIN EN 61340-5-1. Das Obermaterial besteht aus hochwertigem Velours in der Farbe Anthrazit, ergänzt durch eine Kunststoff-Zehenkappe, die den S1-Sicherheitsstandard erfüllt.
Technische Details:
- Größen: 36-47
- Verschluss: Doppelklettverschluss
- Zehenschutz: Kunststoffkappe
- Laufsohle: öl- und benzinbeständiges Spezialgummi mit Crossprofil, Lamellenprofil und Torsionsgelenk
- Rutschhemmung: SRA
- Futter: mit Silberionen
- Einlegesohle: auswechselbar, Typ acc Wave
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
- Gewicht (Größe 42): 590 g
- Geschlecht: Unisex
Ideal für Arbeitsumgebungen, in denen Sicherheit und ESD-Schutz erforderlich sind.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe metallfrei
Metallfreie Zehenschutzkappen sind Kunststoff-/Kompositkappen aus faserverstärktem Kunststoff. Sie sind leichter als Stahl oder Aluminiumkappen und nicht thermisch leitfähig.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Metallfrei
Der Schuh ist komplett metallfrei. Er besteht aus Textilmaterial und Kunststoffelementen (Zehenschutzkappe, Ösen usw.)
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.