Die Sicherheitssandale ESD AB-31378 aus dem Hause ABEBA vereint Funktionalität mit Komfort und Sicherheit. Dieses Modell ist speziell für den Einsatz in ESD-geschützten Bereichen konzipiert und entspricht den Normen DIN EN 345-1 sowie DIN EN 61340-5-1. Die Sandale ist in Größen von 36 bis 47 verfügbar und bietet durch ihre Kunststoff-Zehenkappe und die rutschhemmende Spezialgummi-Laufsohle mit Cross-, Lamellenprofil und Torsionsgelenk (SRA-zertifiziert) optimalen Schutz. Das Obermaterial aus anthrazitfarbenem Velours und das Futter, angereichert mit Silberionen, sorgen für Hygiene und Tragekomfort. Die Einlegesohle der Serie 'Static Control' ist auswechselbar und entspricht der DGUV 112-191 für orthopädische Anpassungen. Mit einem Gewicht von 590 g in Größe 42 und den praktischen Doppelklettverschlüssen bietet diese Unisex-Sandale eine hervorragende Kombination aus Sicherheit und Bequemlichkeit für den professionellen Einsatz.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe metallfrei
Metallfreie Zehenschutzkappen sind Kunststoff-/Kompositkappen aus faserverstärktem Kunststoff. Sie sind leichter als Stahl oder Aluminiumkappen und nicht thermisch leitfähig.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Metallfrei
Der Schuh ist komplett metallfrei. Er besteht aus Textilmaterial und Kunststoffelementen (Zehenschutzkappe, Ösen usw.)
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.