Die Sicherheitssandale ESD AB-31795 von ABEBA ist ein hochwertiges Schuhwerk, das speziell für Sicherheits- und Komfortbedürfnisse in Arbeitsumgebungen entwickelt wurde. Diese Sandale, ausgestattet mit einem verstellbaren Klettverschluss und einem Ristriemen, bietet eine optimale Anpassung an den Fuß. Das Obermaterial sowie das Innenfutter sind aus atmungsaktiver und feuchtigkeitsabsorbierender Mikrofaser gefertigt, was einen hohen Tragekomfort gewährleistet. Die Sandale verfügt über eine Stahlkappe, die den Zehenbereich gemäß der Schutzklasse S1 schützt. Die weiche PU-Zwischensohle und die öl- und benzinbeständige TPU-Laufsohle mit Flexzonen bieten eine ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC) und machen die Sandale besonders haltbar. Die Sicherheitssandale ist in Weiß erhältlich und deckt ein breites Größenspektrum von 35 bis 48 ab. Sie entspricht den Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2011 S1, SRC. Zusätzlich ist sie mit einer auswechselbaren Einlegesohle ausgestattet, die auch orthopädischen Anforderungen nach DGUV 112-191 gerecht wird. Das Schuhgewicht beträgt lediglich 475 g bei Größe 42, und die Sandale ist bei 30 °C waschbar, was die Pflege erleichtert.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.