Sicherheitssandale ESD AB-32189-1 Die Sicherheitssandale ESD AB-32189-1 aus der ++ANATOM++ Serie kombiniert fortschrittliche Schutzfunktionen mit hohem Tragekomfort. Sie ist speziell für den technischen Einsatz konzipiert und erfüllt die Normen EN ISO 20345:2007 sowie DIN EN 61340-5-1. Das Obermaterial besteht aus einer Kombination von schwarzem Leder und Textil, was die Sandale robust und gleichzeitig atmungsaktiv macht. Mit einer Stahlkappe ausgestattet, gehört sie zur Sicherheitsklasse S1 und bietet optimalen Zehenschutz. Die Zweischicht-PU-Sohle ist rutschhemmend (SRC) und verfügt über zahlreiche funktionale Eigenschaften wie Umknickschutz, Flexzone, Stoßdämpfung, eine asymmetrische Ferse und ein Torsionsgelenk aus TPU.
Technische Daten:
- Größe: 49-52
- Farbe: Schwarz
- Obermaterial: Velours/Textil
- Zehenschutz: Stahl
- Sohle: Zweischicht-PU, rutschhemmend (SRC)
- Verschluss: Klettverschluss
- Einlegesohle: Auswechselbar, Active Comfort
- Futter: Mit Silberionen
- Gewicht (Gr. 42): 590 g
Ideal für Herren, die in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen tätig sind und Wert auf Sicherheit und Komfort legen.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.