Die Sicherheitssandale ESD AB-32189 von ABEBA vereint Funktionalität und Komfort für den industriellen Einsatz. Dieses Modell aus der ++ANATOM++ Serie ist speziell für den Unisex-Gebrauch konzipiert und bietet durch seinen verstellbaren Ristbereich und Klettverschluss eine optimale Passform. Das Obermaterial besteht aus einer Kombination von schwarzem Velours und Textil, ergänzt durch reflektierende Streifen für bessere Sichtbarkeit. Die Sandale ist mit einer Stahlkappe ausgestattet und entspricht der Sicherheitsklasse S1, zertifiziert nach EN ISO 20345:2007 und DIN EN 61340-5-1. Die Zweischicht-PU-Sohle garantiert mit Merkmalen wie Umknickschutz, Flexzone, Stoßdämpfung und einem Torsionsgelenk aus TPU hohe Sicherheit und Komfort. Die rutschhemmende SRC-Bewertung sorgt für zusätzliche Stabilität auf verschiedenen Untergründen. Die Sandalen sind in den Größen 36 bis 48 verfügbar und das Schuhgewicht beträgt ca. 590 g bei Größe 42. Die auswechselbare Einlegesohle mit Active Comfort Technologie und das mit Silberionen angereicherte Futter bieten zusätzlichen Komfort und hygienische Vorteile. Diese orthopädisch anpassbaren Einlegesohlen entsprechen der Norm DGUV 112-191.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.