Die Sicherheitssandale ESD AB-7131036 von ABEBA vereint Funktionalität und Komfort für den industriellen Einsatz. Diese Unisex-Sandale ist mit atmungsaktiven Air-Mesh Textileinsätzen und einem doppelten Klettverschluss ausgestattet, was eine optimale Anpassung an den Fuß ermöglicht. Das Obermaterial besteht aus hochwertigem Glattleder, während das Innenfutter mit Silberionen angereichert ist, um eine antibakterielle Wirkung zu gewährleisten. Die Sandale zeichnet sich durch eine extra leichte, öl- und benzinbeständige PU-Laufsohle aus, die zudem rutschhemmend (SRC) ist und somit maximale Sicherheit garantiert. Besonders hervorzuheben ist die integrierte Stahlkappe, die den Zehenbereich schützt und die Sandale zur Sicherheitsklasse S1 nach EN ISO 20345:2011 und DIN EN 61340-5-1 zählt. Verfügbar in der Farbe Schwarz und in den Größen 35 bis 48, bietet das Modell eine auswechselbare Einlegesohle, die orthopädische Anpassungen nach DGUV 112-191 ermöglicht. Das Schuhgewicht beträgt lediglich 465 g bei Größe 42, was den Tragekomfort über lange Arbeitszeiten hinweg unterstützt. Ideal für Arbeitsumgebungen, die ESD-Schutz und hohe Sicherheitsstandards erfordern.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.