Der Sicherheitsschnürschuh ESD AB-7131033 von ABEBA ist ein hochfunktionales Sicherheitsprodukt, das speziell für den Einsatz in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen konzipiert wurde. Dieser Schuh, der in den Größen 35 bis 48 erhältlich ist, zeichnet sich durch sein weißes Glattleder und die integrierte Stahlkappe für optimalen Zehenschutz aus. Die Besonderheit dieses Modells liegt in seiner ESD-Fähigkeit und der Einhaltung der Normen DIN EN 61340-5-1 sowie EN ISO 20345:2012 in der Kategorie S2 und SRC, was ihn besonders rutschfest macht. Die innovative Ausstattung umfasst ein auswechselbares Fußbett, das für orthopädische Einlegesohlen nach DGUV 112-191 geeignet ist, sowie ein Innenfutter, das mit Silberionen angereichert ist, um eine antibakterielle Wirkung zu gewährleisten. Die extra leichte, öl- und benzinbeständige PU-Laufsohle bietet zusätzliche Sicherheit auf rutschigen Oberflächen. Mit einem Gewicht von nur 490 g bei Größe 42 und einem Schnürverschluss bietet dieser Halbschuh Komfort und Flexibilität. Der ESD AB-7131033 ist als Unisex-Modell konzipiert und eignet sich daher für diverse Arbeitsumgebungen sowohl für Männer als auch für Frauen.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.