Sicherheitsschuh AB-2626 Der Sicherheitsschuh AB-2626 ist ein hochfunktionaler ESD Sicherheitsschnürschuh, der sowohl für Männer als auch für Frauen geeignet ist. Das Obermaterial besteht aus atmungsaktiver Mikrofaser, die bei 30°C waschbar ist. Die Ausstattung umfasst eine Stahlkappe und eine Einlegesohle, die bei Bedarf ausgewechselt werden kann. Dieser weiße Halbschuh der Klasse S1 und Größe 36-48 bietet dank seines speziellen Futters mit Silberionen eine exzellente Feuchtigkeitsabsorption und antibakterielle Eigenschaften. Technische Daten:
- Zehenschutz: Stahl
- Sohle: Zweischicht-PU mit Umknickschutz, Flexzone und Stoßdämpfung
- Rutschhemmung: SRC
- Normen: EN ISO 20345:2007, DIN EN 345-1, DIN EN 61340-5-1, IEC 61340-5-1
- Zusatzfunktionen: Reflektorstreifen, Torsionsgelenk aus TPU, asymmetrische Ferse
- Verschlussart: Schnürverschluss
- Gewicht bei Größe 42: 550 g
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
- Typ Einlegesohle: Active Comfort
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.