Sicherheitsschuh ESD AB-31760 Der Sicherheitsschuh ESD AB-31760 aus der Serie uni6 von ABEBA ist ein hochfunktioneller ESD-Schnürschuh, der speziell für den technischen Bereich konzipiert wurde. Dieser Schuh kombiniert effektiven Schutz mit höchstem Tragekomfort. Das Obermaterial besteht aus Funktionsleder im Wabendesign, das wasserabweisend und kratzfest ist. Die Innenverarbeitung mit Silberionen sorgt für eine optimale Feuchtigkeitsabsorption. Die formstabile Schaftrandpolsterung und Hinterkappe bieten zusätzlichen Halt und Schutz. Die Zwischensohle aus Soft-PU und die öl- und benzinbeständige TPU-Laufsohle mit Flexzonen gewährleisten Rutschfestigkeit (SRC).
Technische Details:
- Farbe: Weiß
- Größen: 35-48
- Klasse: S1
- Zehenschutz: Stahlkappe
- Form: Halbschuh
- Einlegesohle: auswechselbar, Active Comfort
- Futter: mit Silberionen
- Geschlecht: Unisex
- Gewicht (Gr. 42): 545 g
- Obermaterial: Leder
- Normen: DIN EN 61340-5-1, EN ISO 20345:2011 S1
- Rutschhemmung: SRC
- Verschluss: Schnürverschluss
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
Ideal für Arbeitsumgebungen, die höchste Sicherheitsstandards erfordern.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.