Sicherheitsschuh ESD AB-7131058 Der Sicherheitsschuh ESD AB-7131058 kombiniert Funktionalität mit höchstem Tragekomfort für berufliche Anforderungen. Dieser ESD-zertifizierte Schnürschuh ist ausgestattet mit atmungsaktiven Air-Mesh Textileinsätzen und hochwertigem Glattleder als Obermaterial. Die innovative Innenfütterung enthält Silberionen, die für eine antibakterielle Wirkung sorgen. Eine dämpfungsaktive Luftpolster-Sohle sowie eine Stahlkappe garantieren optimalen Schutz und Komfort. Die PU-Laufsohle ist extrem leicht, öl- und benzinbeständig und bietet ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC). Technische Daten: - Farbe: Weiß - Größenbereich: 35-48 - Schutzklasse: S1 - Zehenschutz: Stahl - Form: Halbschuh - Serie: x-light - Einlegesohle: Active Comfort, auswechselbar - Futter: Mesh - Geschlecht: Unisex - Gewicht bei Gr. 42: 475 g - Obermaterial: Leder - Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191 - Verschlussart: Schnürverschluss - Normen: DIN EN 61340-5-1, IEC 61340-5-1
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.