Sicherheitssandale Mila Aqua Easy ESD Die Sicherheitssandale Mila Aqua Easy ESD von ELTEN vereint Funktionalität und Komfort für den technischen Einsatz. Dieser sportliche Sicherheitsschuh ist mit einer gepolsterten Lasche und einer robusten Stahlkappe ausgestattet. Die Sandale bietet durch den teilweise metallfreien Durchtrittschutz und das atmungsaktive Textilfutter hohen Tragekomfort. Die PU/PU Sohle NOVA gewährleistet Öl- und Chemikalienbeständigkeit sowie ausgezeichnete Rutschhemmung gemäß EN ISO 20345 SRC. Technische Daten:
- Artikelnummer: EL-74710
- Größen: 35-42
- Farbe: Grau/Türkis
- Klasse: S1, Form A
- Normen: DIN EN 61340-5-1, EN ISO 20345 S1, SRC
- Obermaterial: Mikrofaser/Mesh
- Einlegesohle: Auswechselbar, ESD LADIES grey
- Verschluss: Klettverschluss
- Gewicht (Gr. 42): 420 g
- Zulassungen für orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191, ÖNORM Z 1259
Ideal für technische Berufe, bietet dieser Schuh Sicherheit und Komfort für den ganzen Tag.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.