Der Sicherheitsschuh JOURNEY Grey low ESD von Elten kombiniert hohe Funktionalität mit robustem Design für den professionellen Einsatz. Dieser Halbschuh ist in der Farbe Grau und in den Größen 40 bis 48 erhältlich. Er verfügt über eine Stahlkappe und entspricht der Sicherheitsklasse S1, was ihn ideal für Arbeitsumgebungen macht, in denen Rutschfestigkeit und Zehenschutz gefordert sind. Die Normen DIN EN 61340-5-1, EN ISO 20345 S1 und SRC gewährleisten dabei höchste Sicherheitsstandards.
Das Obermaterial besteht aus einer Kombination von Veloursleder, Mikrofaser und Mesh, die nicht nur atmungsaktiv, sondern auch langlebig ist. Die Sohle aus TPU/PU bietet optimales Dämpfungsverhalten und ist öl-, chemikalienbeständig sowie antistatisch. Für zusätzlichen Komfort sorgt die gepolsterte Lasche und die Möglichkeit, orthopädische Einlegesohlen nach DGUV 112-191 und ÖNORM Z 1259 zu verwenden. Die Einlegesohle ESD SPORTIVE black ist zudem auswechselbar.
Mit einem Gewicht von 545 g in Größe 42 und einem Schnürverschluss bietet dieser Schuh eine perfekte Balance zwischen Schutz und Tragekomfort für den professionellen Gebrauch.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.